Allgemein

Auf Grundlage der von den Jugendämtern initiierten Hilfeplanung bietet die „Wohngruppe Kleine Könige“ Kindern und Jugendlichen einen neuen Lebensmittelpunkt.
Die im Hilfeplanverfahren vereinbarten Ziele sind Grundlage der Kooperation zwischen dem jungen Menschen, Eltern, Jugendhilfe, Schule/Ausbildung und Jugendamt. Dieses Fundament gewährleistet, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten. Eine zentrale Rolle dabei nimmt die Mitbestimmung und Mitwirkung des jungen Menschen ein.
Auf dieser Basis sollen weitere Beziehungsabbrüche vermieden und den Klienten Sicherheit, Stabilität sowie Kontinuität vermittelt werden.
Die intensiven Beziehungen und die Mitgestaltung des Wohngruppenalltags durch die Klienten, erlauben kaum ein Brechen von
Regeln oder das Untergraben vorgegebener Strukturen. Demnach sehen wir den Kern einer erfolgreichen, intensivpädagogischen Arbeit in der verlässlichen und nachhaltigen Beziehungsgestaltung zwischen dem Klienten und den pädagogischen Fachkräften.
Unter anderem der systemische Ansatz, Maßnahmen konfrontativer Pädagogik, Biographiearbeit, Präsenz und Gradlinigkeit sind Grundlage unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Therapeutische Anwendungen und erlebnispädagogische Maßnahmen sind ebenfalls wichtige Bestandteile
des Hilfeprozesses, welche nachstehend noch näher erläutert werden.
Unser Anspruch ist eine konfliktsichere Ausgestaltung der intensivpädagogischen Angebote.
Besonders hohe persönliche wie fachliche Kompetenzen der Mitarbeiter (De-Eskalation und Motivation, Sicherheit und Souveränität, allgemeine Handlungssicherheit, Durchhaltevermögen)
sind im Rahmen der Betreuung und Erziehung der entsprechenden Hoch-Risiko-Klientel, gefordert.
Um das Ziel der Konfliktsicherheit im Alltag zu erreichen, nehmen die Kinder und Jugendlichen am wohngruppeneigenen Coolnesstraining (Gewalt, Kommunikationsstrukturen
von Kindern und Jugendlichen, Nähe und Distanz, Opferschutz, Authentizität) sowie am Selbstbewusstsein- und Selbstbehauptungstraining (Körpersprache, Selbstverteidigung) teil..

Um Verunsicherungen zu Beginn einer Kinder- Jugendhilfemaßnahme zu vermeiden und eine möglichst gut geplante Betreuung durchführen zu können, sind uns bestimmte Vorgehensweisen während der Aufnahmeabklärung wichtig. Der Ablauf stellt sich wie folgt dar:

Eine offizielle Anfrage des zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienstes, bzw. Jugendamtes erfolgt an uns und ist Grundlage für den Beginn des Aufnahmeverfahrens.

 

Vor der Aufnahme

 

  1. Die üblichen Unterlagen, mit entsprechenden ärztlichen Gutachten,
    werden an die Einrichtung geschickt. Das Team sichtet die Unterlagen
    und stellt fest, ob das angefragte Kind grundsätzlich bei der momentanen
    Gruppenzusammensetzung und entsprechend unserer fachlichen
    Ausstattung betreut werden kann. Diese Voreinschätzung dauert in der
    Regel nicht länger als drei Tage.
  2. Bei grundsätzlicher Eignung vereinbaren wir einen Vorstellungstermin
    in der Einrichtung. Dabei wird die konzeptionelle Arbeit der Einrichtung
    vorgestellt und das Haus besichtigt. Im Rahmen dessen nimmt der
    Wohngruppenleiter, begleitet von einem weiteren Teammitglied erst10
    mals Kontakt mit dem Kind auf.
  3. Nach diesem intensiven Vorklärungsablauf treffen alle Beteiligten (Kind,
    Sorgeberechtigte/r, Jugendamt und das Team der intensivpädagogischen
    Wohngruppe) eine Entscheidung. Sollten noch Unklarheiten oder
    besonderer Bedarf bestehen, können an dieser Stelle weitere Gespräche
    von allen Beteiligten eingefordert werden, bis eine Entscheidung
    getroffen werden kann.
  4. Wenn zwischen allen Beteiligten die Entscheidung zur Betreuung in der
    intensivpädagogischen Wohngruppe gefallen ist, erfolgt die Aufnahme.

 

Nach der Aufnahme

  1. In der Regel wird nach drei Tagen mit dem Kind und dessen Personensorgeberechtigter
    der Betreuungsvertrag geschlossen. Damit gilt eine
    verbindliche Zusage zwischen dem Betreuten, bei Minderjährigen auch
    dessen Sorgeberechtigten und dem Team der intensivpädagogischen
    Wohngruppe. Bei Kindern, die sich zuvor in stationärer oder ambulanter
    Behandlung befanden, wünschen wir ein Übergabegespräch mit den
    behandelnden Ärzten und/oder Therapeuten.
  2. Im Laufe des ersten Betreuungsmonates wird dann ein individueller Betreuungsplan
    mit dem Kind erstellt. Er wird dem Jugendamt zugeschickt
    und gilt als ein verbindlicher Teil des Hilfeprozesses. Eine gemeinsame
    Überprüfung, ob die Maßnahme für alle Beteiligten geeignet erscheint,
    hat sich als sinnvoll innerhalb der ersten drei Monate erwiesen. Danach
    finden dann die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplangespräche statt,
    die die Ziele und Umsetzung einer Maßnahme steuern sollen. Dabei
    werden Veränderungen benannt und Beendigungen von Maßnahmen
    vorbereitet.

Pädagogischer Leiter der Wohngruppe “Kleine Könige” ist Florian Fellmann.

Die intensivpädagogische Wohngruppe „Plan @ B“ in Gehweiler
wird durch Herrn Fuchs als Hausleiter/ Koordinator geführt.

Innerhalb der Wohngruppe sind vier (Leitung eingeschlossen) in Vollzeit angestellte pädagogische Fachkräfte beschäftigt.
Des Weiteren komplettieren eine Hauswirtschaftskraft, ein Anerkennungspraktikant und eine pädagogische Hilfskraft das Stammpersonal der Wohngruppe. Auf Honorarbasis gehören ebenso eine Ergotherapeutin, ein systemischer Familientherapeut und Antigewalttrainer sowie ein Psychologe im Schuldienst mit 2tem Staatsexamen der Sozialpädagogik und Lehrer an einer Erzieherschule, zum Team. Grundsätzlich befinden sich jeweils mehrere Mitarbeiter im Tagdienst der Wohngruppe (Schulende bis Schlafenszeit).
Zum Schulferienprogramm der Wohngruppe wird zudem ein Pädagoge mit erlebnispädagogischer Zusatzqualifikation hinzugezogen.
Allen Mitarbeitern wird monatlich im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine Teammediation mit einem fachkundigen Mediator/Supervisor angeboten.

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